Hausanschlussraum

Wenn Sie einen Hausanschluss planen, ist es wichtig, auch den Hausanschlussraum sorgfältig zu planen und zu gestalten.
Ein Hausanschlussraum ist der Raum, in dem sich alle wichtigen Einrichtungen und Leitungen für den Hausanschluss befinden.

Für die Unterbringung der Hausanschlüsse sind vorgesehen:

  • Hausanschlussräume (DIN 18012-5.5.2) –vorgesehen bei mehr als 5 Nutzungseinheiten, auch darunter sinngemäß anwendbar
  • Hausanschlusswände (DIN 18012-5.5.3) –vorgesehen bis zu 5 Nutzungseinheiten (eigener Wandabschnitt)
  • Hausanschlussnische (DIN 18012-5.5.4) – ausschließlich geeignet bei nicht unterkellerten Einfamilienhäusern

Darüber hinaus bieten sich für den Hausanschluss und ggf. Messeinrichtungen noch verschiedene Möglichkeiten an (nach Absprache):

  • Hausanschluss in Aufputzgehäusen an der Außenwand
  • Hausanschlusssäulen
  • Zähleranschlusssäulen

Der Zugang zum Hausanschlussraum bzw. dem Raum mit Hausanschlusswand muss durch allgemein zugängliche Räume oder von außen jederzeit möglich sein (DIN 18012-5.5.2.1). Alle Anschlussnutzer müssen Zutritt zu diesem Hausanschlussraum haben (TAB BW April 2019).

Dem Netzbetreiber ist gemäß § 21 NAV der Zugang zum Netzanschluss zu gewähren. Für nicht ständig bewohnte Objekte (z.B. Ferienhäuser, Bootshäuser, Kleingartenanlagen etc.) sind grundsätzlich Anschlusseinrichtungen außerhalb des Gebäudes zu errichten.

Die Hausanschlussnische (DIN 18012-5.5.4.2) sollte so nah wie möglich an der Außenwand sein. Eine Überbauung für diesen Bereich ist zugelassen.

Damit der Hausanschlussraum sicher und zugänglich ist, müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:

  • Ein zur Straße hin ausgerichteter Raum nach DIN 18012.
     
  • Der Hausanschlussraum ist mit einer abschließbaren Tür nach DIN 18100 mit einer Breite von 875 mm und einer Höhe von 2000 mm zu versehen.
     
  • Der Raum muss mindestens 1,80 m breit und 2,10 m hoch sein. Dies gewährleistet genügend Platz für die Einrichtungen und Leitungen im Raum.
     
  • Der Sicherheitsabstand zu den Leitungen und Einrichtungen muss mindestens 0,30 m betragen. Dies gewährleistet, dass die Einrichtungen und Leitungen sicher und ohne Kollisionen betrieben werden können.
     
  • Ein Arbeits- und Bedienbereich von 1,20 m muss gewährleistet sein. Dies ist wichtig, um ein sicheres Arbeiten im Raum zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass alle Einrichtungen und Leitungen zugänglich sind.
     
  • Wände, an denen Anschluss- und Betriebseinrichtungen befestigt werden, müssen den zu erwartenden mechanischen Belastungen entsprechen und aus nicht brennbarem Material gemäß DIN 4102 ausgebildet sein und eine ebene Oberfläche aufweisen.
    Die Mindestwanddicke muss 60 mm betragen. (DIN 18012-5.5.1)
    Das Hausanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Sollte dies nicht möglich sein muss die Hausanschlusssicherung in einer Außenhausanschlusssäule bzw. als Hausanschluss im Unterputzgehäuse in der Außenwand untergebracht sein.
     
  • Hausanschlusskästen und alle netzseitig in die Hausanschlusskästen eingeführten Kabel müssen auf nichtbrennbaren und lichtbogenfesten Baustoffen angebracht werden. Ist dies nicht möglich, so müssen diese von brennbaren und nicht lichtbogenfesten Baustoffen durch eine lichtbogenfeste Unterlage getrennt sein, die allseitig mindestens 150 mm übersteht.
    Als lichtbogenfest kann z. B. eine 20 mm dicke Fiber-Silikatplatte angesehen werden. (VDE-AR-N 4100:2019-04 5.2.2)
    Die Anordnung der Hausanschlusswand bzw. die Größe vom Hausanschlussraum sind so zu planen, dass vor der mit 30 cm Tiefe anzunehmende Zone für die Anschluss- und Betriebseinrichtungen eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von 1,2 m vorhanden ist.
    Um den Hausanschlusskasten sind allseitig 30 cm frei von Einrichtungen zu halten.

Bei der Gestaltung des Hausanschlussraums sollten auch andere Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Belüftung und Beleuchtung des Raumes sowie die Zugänglichkeit des Raumes.
Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Hausanschlussraum den geltenden Normen und Standards entspricht und den Anforderungen Ihres Hausanschlusses gerecht wird.

Hausanschlussraum

Grundsätzlich gilt also, dass die Einrichtungen frei zugänglich und bedienbar sein müssen.
Bei Kabel gilt ebenfalls der jeweilige Biegeradius zu beachten.
Die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ist dauerhaft zu gewährleisten und darf auch später nicht eingeschränkt werden (z.B. durch bauliche Maßnahmen).

Der Übergabepunkt darf sich max. 2 m entfernt von der Hauseinführung befinden:

Bei Strom: Hausanschlusskasten (HAK). Er wird im Gebäude oder Übergabeschrank installiert. Der HAK darf sich nicht unter dem Fenster oder der Wasserleitung befinden.

Bei Erdgas: Hauptsperreinrichtung (HAE). Der Anschluss und HAE darf nicht unter einem Fenster sitzen.

Bei Trinkwasser: Hauptabsperrarmatur, die vor dem Wasserzählerbügel im Gebäude bzw. Anschlussschrank oder im unterirdischen Hausanschlussschacht angebracht ist.

Bei Mehrspartenhauseinführungen ist es erforderlich unseren Belegungsplan auszufüllen.
Hier kann festgelegt werden, ob eine Belegung durch den Kunden erfolgt, oder durch die Stadtwerke Weinheim GmbH festgelegt werden soll.
Bei einer Wunschbelegung ist diese vom Kunden im Belegungsplan einzuzeichnen.
Das Maß des Rohaufbau ist bei der Fußbodenhauseinführung zwingend einzutragen.

So nah – so gut.