Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG dazu verpflichtet, alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Strom bzw. Erdgas beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).
Die Stadtwerke Weinheim GmbH ist als Netzbetreiber Strom in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen tätig.
Grundversorgung Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Weinheim GmbH von 2025 bis 2027
Zum Stichtag 1. Juli 2024 wurden die Grundversorger im Netzgebiet ab 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 festgestellt.
Die Stadtwerke Weinheim GmbH ist Grundversorger Strom in den folgenden Konzessionsgebieten:
Stadt Weinheim
Stadt Hemsbach
Gemeinde Laudenbach
Stadt Lampertheim, Stadtteil Hüttenfeld
Stadt Heppenheim, Stadtteil Ober-Laudenbach