Ersatzversorgung Strom
Bei der Ersatzversorgung beliefern wir Sie mit Energie, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr Versorger Insolvenz angemeldet hat oder zwischen Ihrem Anbieterwechsel eine Versorgungslücke entsteht.
Damit Ihre Versorgung im Ernstfall auch weiterhin aufrechterhalten bleibt, stellen wir die Versorgung im Rahmen der Ersatzversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Weinheim sicher. Die Belieferung mit Energie in der Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate befristet.
Gesetzliches:
Der Gesetzgeber hat im Energiewirtschaftsgesetz jetzt die Bestimmungen für die Ersatzversorgung geändert (§ 38 Absatz 3). Die Aktualisierungen betreffen Preisanpassungen und Informationspflichten.
Neu ist: Der Ersatzversorger kann zum 1. und 15. eines Monats die Preise der Ersatzversorgung an seine Beschaffungskosten anpassen. Der Ersatzversorger braucht die betreffenden Kunden nicht mehr schriftlich über eine Preisänderung informieren. Auch die öffentliche Bekanntgabe über die Presse entfällt. Es reicht die Veröffentlichung der neuen Preise auf der Website des Ersatzversorgers.
Strom GVV
Ergänzende Bedingungen
Energiewirtschaftsgesetz