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In den letzten Tagen verteilt die Deutsche Messwesen Werbung zur kostenlosen Smart‑Meter‑Installation – speziell für Haushalte mit PV‑Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen.
Wichtig:
Es handelt sich um ein reines Werbeschreiben.
Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.
Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.
22.09.2026 Achtung Betrugsmasche!
Derzeit kommt es in unserem Netzgebiet zu Anrufen von Personen, die sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Weinheim ausgeben um Kundendaten zu erfragen. Es handelt sich dabei um eine Betrugsmasche. Bitte geben Sie telefonisch keine Kundendaten heraus. Sollten Sie unsicher sein wenden Sie sich bitte an: 06 201 / 1 06-0
lassen sich in vorhandene Heizsysteme einbinden und sind sehr energieeffizient
laufen weitestgehend störungsfrei und sind wartungsarm
Vertragsdetails
Erstlaufzeit von 12 Belieferungsmonaten
Kündigungsfrist jeweils 1 Monat nach Ablauf der Erstlaufzeit
Keine Preisgarantie
FAQ
Neue Wärmepumpen
Wenn Ihre Anlage ab 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde, gelten die Regelungen des §14a für neu errichtete Verbrauchseinrichtungen. Sie müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein. Zu unserem Produkt Woinemer SteuerBar
Die Wärmepumpe muss als unterbrechbare Verbrauchsanlage beim Netzbetreiber angemeldet werden: Anmeldung Wärmepumpen und Direktstromspeicherheizungen
Wichtig für Bestandsanlagen
Nutzen Sie eine Wärmepumpe, Wallbox, einen Stromspeicher oder eine Klimaanlage, die schon vor dem 1. Januar 2024 in Ihrem Haushalt installiert wurden, dann ändert sich erst einmal nichts. Der Grund: Für bestehende Anlagen hat die Bundesnetzagentur Übergangsfristen mindestens bis zum 31. Dezember 2028 gesetzt. Das bedeutet, dass diese Anlagen spätestens bis zum 31. Dezember 2028 steuerbar sein müssen.
Ist Ihr laufendes Gerät bis Ende 2023 installiert worden, dann ändert sich erst einmal nichts. Es gilt bis zum 31. Dezember 2028 Bestandsschutz. Sie müssen nichts tun, können aber freiwillig in die neuen Abrechnungsmodule des §14a wechseln. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. Melden Sie sich dazu bei Ihrem Installateur der Ihr Gerät prüft und es beim Netzbetreiber anmeldet. So wechseln Sie in die neue Rechtslage und können die niedrigeren Netzentgelte nutzen.
Bitte beachten Sie: Nach dem Umstieg können Sie nicht mehr zurück wechseln.
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Sie haben bereits einen aktiven Vertrag bei uns und möchten das Produkt wechseln?
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Die Optionen für ältere Bestandsanlagen
Teilnahmeberechtigte Anlage nach §14a
Ihre Verbrauchseinrichtung ist teilnahmeberechtigt, Sie haben aber noch keine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber? Sie sind nicht verpflichtet an den neuen Regeln teilzunehmen. Wenn Ihre Anlage bereits unterbrochen werden kann, etwa durch eine Schaltuhr, können Sie das Gerät unverändert bis zum 31.12.2028 weiternutzen oder freiwillig zu den neuen Regeln des §14a wechseln. Dafür meldet Ihr Installateur das Gerät einfach an.
Nicht unterbrechbare Anlage nach §14a
Der Strombezug Ihrer Anlage kann nicht unterbrochen werden durch eine Schaltuhr? Dann bleiben Sie dauerhaft von den neuen Regeln des §14a ausgeschlossen. Sie können jedoch freiwillig eine Vereinbarung über eine netzdienliche Steuerung mit dem Netzbetreiber treffen.
Nachtspeicherheizung
Nachtspeicherheizungen sind von den Regelungen des §14a EnWG ausgenommen. Haben Sie eine bestehende freiwillige Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber, bleibt diese dauerhaft bestehen. Ein Wechsel in die neuen Regeln des §14a ist nicht möglich.
Welche Voraussetzungen sollten für einen Wärmestromtarif erfüllt sein?
Voraussetzung für die Nutzung von Wärmestrom ist eine getrennte Messung: Die Wärmepumpe benötigt einen eigenen Stromzähler, während der Haushaltsstrom über einen separaten Zähler läuft. Bitte beachten Sie, dass ein Wärmepumpenzähler nur installiert werden kann, wenn die Wärmepumpe zuvor ordnungsgemäß beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet wurde. Erst nach erfolgreicher Anmeldung ist die Einrichtung eines zusätzlichen Zählers möglich. Ist zudem ein Doppeltarifzähler (HT/NT) verbaut, profitieren Sie doppelt: Tagsüber gilt der Hochtarif, in den Nachtstunden zahlen Sie im günstigeren Niedrigtarif einen reduzierten Preis pro Kilowattstunde.
Verfügen Sie bereits über einen Doppeltarifzähler oder einen separaten Stromzähler für Ihre Wärmepumpe, sichern Sie sich jetzt attraktive Preisvorteile mit unserem Wärmepumpenprodukt.
Was ist eine Wärmepumpe und wie funktioniert diese?
Prinzipiell entzieht Sie der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich Wärme und leitet diese an das Heizsystem weiter. Ein Wärmepumpen-Heizsystem besteht aus einer Wärmequelle (Wasser, Erdwärme, Luft), der Wärmepumpe und der Wärmenutzungsanlage (z. B. Fußbodenheizung).
Eine Wärmepumpe besteht aus einem geschlossenen Kreislauf, der mit einem Kältemittel gefüllt ist und arbeitet nach dem umgekehrten Kühlschrankprinzip. Während der Kühlschrank die Wärme nach außen leitet, holt sich die Wärmepumpe Umgebungsenergie aus der Luft, der Erde oder dem Wasser über das Heizungssystem in den Wohnraum. Die der Umgebung entzogene Wärme wird anschließend genutzt, um das in der Wärmepumpe befindliche Kältemittel zum Verdampfen zu bringen. Der Dampf wird im Anschluss verdichtet, um die notwendige Temperatur für unterschiedliche Heizsysteme zu erhalten. Dort kondensiert das Kältemittel und wird zurück zum Verdampfer geleitet, wo der Kreislauf von neuem beginnt.
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