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Meldefristen für Umzüge

Meldefristen für Umzüge

Ob Umzug oder freiwilliger Wechsel, einen neuen Energieliefervertrag können Sie bequem von zu Hause aus, aber auch bei unseren Kolleginnen und Kollegen im Kundencenter abschließen. Steht bei Ihnen allerdings ein Umzug bevor, sollten Sie folgende Meldefristen berücksichtigen:

An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem in der Zukunft liegendem Termin möglich. Rückwirkende Änderungen sind nicht mehr zulässig, das bedeutet, dass Sie sich künftig dringend an die nachfolgend genannten Meldefristen halten sollten.

Haben wir Sie bisher zu den Konditionen der Grundversorgung mit Energie beliefert, möchten wir Sie künftig bitten, Ihren geplanten Auszug zwei Wochen vor der Schlüsselübergabe bei uns zu melden.

Bei allen Produkten außerhalb der Grundversorgung sollte diese Mitteilung bis spätestens zehn Werktage vor dem Umzugsdatum erfolgen.

Auch bei einem Einzug bitten wir Sie, uns frühzeitig zu informieren, damit eine reibungslose Anmeldung Ihrer Energieversorgung gewährleistet werden kann.

Bei einem Wechsel des Energieversorgers greifen weiterhin die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Ein werktäglicher Wechsel ist zwar technisch möglich, aber vertragliche Bindungen bleiben dennoch bestehen.

Was passiert, wenn Sie sich nicht rechtzeitig bei Ihrem bisherigen Versorger abmelden?

Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, können weiterhin Kosten für den Energieverbrauch anfallen, selbst wenn Sie längst ausgezogen sind. Halten Sie sich daher unbedingt an die oben angegebenen Meldefristen, um diese zu vermeiden.

Die MaLo-ID

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) gewinnt an Bedeutung. Diese elfstellige Nummer identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig und dient der Kommunikation zwischen Marktpartnern, um Sie beispielsweise an- oder abzumelden oder auch zum Austausch von Zählerständen. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung oder kann beim Netzbetreiber erfragt werden.

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