Wußten Sie eigentlich, dass diese Webseite nachhaltig programmiert wurde? Sie ist damit schneller und verbraucht weniger Energie als 80 % aller Webseiten weltweit!
Natürlich arbeitet Ihr Computer wie gewohnt weiter, sobald Sie die Maus benutzen oder den Bildschirm berühren.
01.04.2026 Verkehrseinschränkungen im Bereich Yorckstraße / Wormser Straße
UPDATE: Die bestehende Baustelle muss voraussichtlich bis zum 10. April bestehen bleiben.
Wir bitten um Verständnis und halten euch weiter auf dem Laufenden!
25.02.2026 Aktuelle Briefwurfsendung in Hemsbach
In den letzten Tagen verteilt die Deutsche Messwesen Werbung zur kostenlosen Smart‑Meter‑Installation – speziell für Haushalte mit PV‑Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen.
Wichtig:
Es handelt sich um ein reines Werbeschreiben.
Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.
Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.
Für den Abschluss dieser Zusatzvereinbarung ist eine Registrierung in unserer e-laden App sowie die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmandats erforderlich. Sofern Sie noch nicht registriert sind, holen Sie dies bitte vorab nach.
Als unser Strom-, Gas- oder Wärmekunde (Liefervertragskunden) erhalten Sie im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung vergünstigte Konditionen an den eigenen Ladestationen der Stadtwerke Weinheim.
Die Vergünstigung beträgt 5 ct/kWh (brutto) auf den jeweils gültigen AC-Arbeitspreis (Basic Tarif) laut Preisblatt. Der so reduzierte AC-Arbeitspreis gilt im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung gleichermaßen für Ladevorgänge an DC-Ladestationen der Stadtwerke Weinheim. Weitere Preisbestandteile, insbesondere Zeitgebühren, bleiben von dieser Vergünstigung unberührt und gelten weiterhin gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt.
Die Zusatzvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Abweichend hiervon endet die Zusatzvereinbarung automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf – zu dem Zeitpunkt, zu dem kein Liefervertrag mehr mit den Stadtwerken Weinheim besteht. Nach Beendigung der Zusatzvereinbarung gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise und Vertragsbedingungen, solange der e-laden Nutzungsvertrag weiterhin besteht.
Die Umstellung auf die Preise der Zusatzvereinbarung (nach erfolgreicher Prüfung) kann bis zu 30 Tage ab dem Versand der Zusatzvereinbarung in Anspruch nehmen.
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