Grundversorgung Gas
Wir sind in der Zweiburgenstadt tief verwurzelt. Deshalb sind wir auch der zuständige Grundversorger in Weinheim und den angrenzenden Gemeinden. Als überwiegend kommunal geführtes Energieversorgungsunternehmen fühlen wir uns mit der Region und den Menschen eng verbunden, und sorgen dafür, dass sie sich bei uns wohl fühlen.
Sie sind in das Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Weinheim gezogen?
Herzlich willkommen! Sollten Sie noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, versorgen wir Sie mit Erdgas. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) so festgeschrieben – praktisch, denn so sind Sie immer gut versorgt! Lehnen Sie sich entspannt zurück. Alles was Sie oder Ihr Vermieter tun müssen:
Teilen Sie uns bitte folgende Angaben per E-Mail an kundenservice@sww.de mit:
- Datum der Schlüsselübergabe
- Angaben zum Objekt (Straße, Hausnummer)
- Ihre Daten (Vorname, Nachname)
- Zählernummer
- Zählerstand bei Schlüsselübergabe
- ggf. voraussichtlicher Jahresverbrauch
Unser Grundversorgungsgebiet:
Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Gesetzliches:
Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Kunden zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
GVV
Ergänzende Bedingungen
Energiewirtschaftsgesetz