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Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die
Stadtwerke Weinheim GmbH
Breitwieserweg 5
69469 Weinheim
E-Mail: sww@sww.de
nachfolgend „Stadtwerke Weinheim“ genannt.

2. Aktionszeitraum
Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis einschließlich 30. September 2026 statt.

3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Aktionszeitraum einen Stromliefervertrag im Tarif Woinergy der Stadtwerke Weinheim GmbH für einen privaten Haushalt abschließen und diesen Tarif mindestens bis einschließlich 30. September 2027 ununterbrochen behalten.
Maßgeblich ist der wirksam zustande gekommene Stromliefervertrag. Eine bloße Anfrage, ein nicht angenommener Auftrag, ein widerrufener Vertrag oder ein vor dem 30. September 2027 beendeter Vertrag berechtigen nicht zur Teilnahme.
Pro Haushalt beziehungsweise Lieferstelle ist nur eine Teilnahme möglich.
Beschäftigte der Stadtwerke Weinheim GmbH sowie deren Angehörige ( Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und im selben Haushalt lebende Personen) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. Automatische Teilnahme
Eine gesonderte Anmeldung zum Gewinnspiel ist nicht erforderlich. Wer die Voraussetzungen nach Ziffer 3 erfüllt, nimmt automatisch an der Verlosung teil. Für die Teilnahme am Gewinnspiel selbst fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Kosten des abgeschlossenen Stromliefervertrags bleiben hiervon unberührt.

5. Gewinn
Verlost wird einmalig:
Ein Jahr kostenlos Strom für einen privaten Haushalt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn bis zu einer Grenze von 2.500 kWh Jahresverbrauch. Der Gewinn wird als Gutschrift auf das Kundenkonto des Gewinners gewährt.
Die Gutschrift wird nach dem 30. September 2027 automatisch mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung oder einer etwaigen Schlussabrechnung verrechnet. Voraussetzung ist, dass der Stromliefervertrag im gesamten Zeitraum ununterbrochen auf denselben Vertragspartner läuft. Bei einem Auszug aus der Verbrauchsstelle, einem Vertragswechsel oder einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ist eine Teilnahme am Gewinnspiel leider nicht möglich.
Der genaue Zeitpunkt der Verrechnung richtet sich nach dem individuellen Abrechnungszyklus des Kundenkontos.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Etwaige steuerliche Verpflichtungen, die sich aus dem Gewinn ergeben, trägt der Gewinner selbst.

6. Auslosung
Die Auslosung erfolgt am 1. Oktober 2027 unter allen teilnahmeberechtigten Kundinnen und Kunden, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen.
Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

7. Benachrichtigung des Gewinners
Der Gewinner wird nach der Auslosung postalisch unter der bei den Stadtwerken Weinheim hinterlegten Kundenanschrift benachrichtigt.
Ist eine Benachrichtigung nicht zustellbar oder kann der Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, insbesondere bei fehlender Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung, nicht abgewickelt werden, behalten sich die Stadtwerke Weinheim vor, einen Ersatzgewinner auszulosen.

8. Abwicklung der Gutschrift
Die Gutschrift erfolgt auf das Kundenkonto des Gewinners bei den Stadtwerken Weinheim. Der genaue Zeitpunkt der Verrechnung richtet sich nach der turnusmäßigen Abrechnung beziehungsweise der internen Abwicklung des Kundenkontos.
Eine Auszahlung eines etwaigen Guthabens in bar ist ausgeschlossen, soweit das Guthaben ausschließlich aus dem Gewinn resultiert. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat der Gewinner selbst zu tragen.

9. Ausschluss von der Teilnahme
Die Stadtwerke Weinheim behalten sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen, den Teilnahmevorgang manipulieren oder versuchen, sich durch unlautere Mittel Vorteile zu verschaffen.

10. Änderung oder Beendigung des Gewinnspiels
Die Stadtwerke Weinheim behalten sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund
z. B. Manipulation, Systemausfall, rechtliche Untersagung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Bereits entstandene Ansprüche eines wirksam ausgelosten Gewinners bleiben hiervon unberührt.

11. Datenschutz
Die Stadtwerke Weinheim GmbH verarbeitet im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels personenbezogene Daten der teilnehmenden Kundinnen und Kunden. Hierzu gehören insbesondere Name, Anschrift, Kundennummer sowie Vertrags- und Verbrauchsdaten, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck

  • der Durchführung des Gewinnspiels,
  • der Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners sowie
  • der Abwicklung des Gewinns.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung im Rahmen des Gewinnspiels) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse der Stadtwerke Weinheim an der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels).
Die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verarbeiteten Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Soweit diese Daten zugleich Bestandteile des bestehenden Kundenverhältnisses sind, erfolgt deren weitere Speicherung und Verarbeitung auf Grundlage des jeweiligen Energieliefervertrags sowie der hierfür einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Eine darüberhinausgehende Verarbeitung der Daten speziell für das Gewinnspiel erfolgt nur so lange, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Teilnehmende Personen haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in den Datenschutzhinweisen der Stadtwerke Weinheim abrufbar.

12. Haftung
Die Stadtwerke Weinheim haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften die Stadtwerke Weinheim nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Auslosung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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